Alle Termine befinden sich ab jetzt im Mitgliederbereich
Wichtige BDS-Informationen Dezember 2020
Hier Download als PDF - BDS-Informationen-12-2020.pdf
Aufgrund der Infektionsschutzverordnung für Berlin müssen wir unsere Sportanlage bis auf Weiteres geschlossen halten.
Sollte ein eingeschränkter Sportbetrieb wieder möglich sein, werden wir entsprechend informieren.
Die Jahreshauptversammlung ist aufgrund der aktuellen Lage bis auf Weiteres verschoben. Gestellte Anträge behalten ihre Gültigkeit.
NWR-ID-Nummern Berlin
Die NWR-IDs (Stammdatenblatt) können bei der Waffenbehörde Berlin unter Angabe von Anschrift und WBK-Nummer(n) beantragt werden. Dazu nicht die WBK versenden! Man bekommt ein vollständiges Stammdatenblatt von der Behörde, welches ggf. beim Händler/Büchsenmacher vorgelegt werden kann. Die Einträge auf der WBK macht die Waffenbehörde erst dann, wenn es anlassbezogene Änderungen gibt.
Hier der originale Text von der Waffenbehörde:Wie erhalte ich meine NWR-IDs? Jeder Waffenbesitzer kann ab sofort bei seiner zuständigen Waffenbehörde ein sogenanntes Stammdatenblatt erhalten, das alle maßgeblichen IDs enthält – insbesondere auch die der Waffen bzw. Waffenteile. Die Anforderung dieses Datenblattes kann telefonisch, formlos per E-Mail unter Angabe der vollständigen Personalien oder per Briefpost erfolgen. Die Zusendung des Datenblattes erfolgt im Regelfall postalisch. Kosten entstehen den Waffenbesitzern nicht. Darüber hinaus können die ID-Nummern der Waffenbesitzer (PersonenID) sowie für die Erlaubnis (ErlaubnisID) in die Waffenbesitzkarte eingedruckt werden. Dies erfolgt bei Neu-Erteilungen oder wenn die Waffenbesitzkarten anlassbezogen (z.B. zur Ein- oder Austragung von Waffen) bei der Waffenbehörde vorliegen und die Nummern noch nicht eingedruckt sind. Bitte sehen Sie von der Übersendung der Original-Dokumente nur zum Zweck der Aufbringung der ID-Nummern ab – das Stammdatenblatt ist ausreichend!
Hier geht es zur Waffenbehörde
Jetzt trifft es die Jäger und Wurfscheibenschützen – wann die restlichen Sportschützen?
DSB zur Verwendung bleihaltiger Munition in und über Feuchtgebieten
Am 26. Juni 2020 stellte die Partei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN den Entwurf für ein neues Grundsatzprogramm vor. Darunter wird zu dem Kapitel „Rechtsstaat und Sicherheit“ auch die Forderung nach einem „Ende des privaten Besitzes von tödlichen Schusswaffen mit Ausnahme von Jäger*innen und Förster*innen“ aufgestellt. Darauf bezieht sich die folgende DSB-Stellungnahme.
DSB-Stellungnahme zum Grundsatzprogrammentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anmeldung von Magazinen
Die Frist zur Anmeldung von künftig verbotenen Magazinen beginnt erst am 1. September. Der BDS rät dringend davon ab, vor diesem Zeitpunkt schon Meldungen abzugeben. Momentan sind noch mehrere Verfahrensfragen zu den neuen Magazinregelungen unklar und es fehlen Formularvorgaben. Vor allem aber kann eine vorzeitige Meldung dazu führen, dass die Anzeige als nicht wirksam angesehen wird und entweder ab dem 1. September wiederholt werden muss oder die Anmeldefrist ungenutzt verstreicht. Diese läuft bis 1. September 2021. Es besteht aktuell also kein Grund zu Schnellschüssen!
BDS
3. Novellierung zum WaffG veröffentlicht
Damit treten die ersten Änderungen ab sofort in Kraft:
Verfassungsschutzämter werden bei der Regelabfrage zur behördlichen Zuverlässigkeit von Waffenbesitzern eingebunden.
Für Jäger: Zum Erwerb von Schalldämpfern für Langwaffen mit Zentralfeuerzündung genügt die Vorlage eines gültigen Jagdscheines und
gleichzeitig ist auch der Erwerb von Nachtsichtvorsatzgeräten für Jäger erlaubt.
Bei letzterem gilt es aber weiterhin die bestehenden Verbote bzgl. der Jagd zu beachten.
Alle weiteren Änderungen am WaffG treten in 6 Monaten in Kraft.
VDB-Merkblatt Erbwaffen
Merkblatt zu Waffenkontrollen
Da in nächster Zeit mit verstärkten Kontrollen zu rechnen ist, haben wir ein Merkblatt erstellt. Teilweise sind auch Betrüger unterwegs.
Nachweispflicht über Trainingsteilnahme
Der Vorstand ist verpflichtet die nachfolgende Erklärung jährlich an den Verband zu melden. Aus diesem Grunde ist es zwingend erforderlich, dass jedes Mitglied jährlich sein Schießbuch unaufgefordert als Kopie (Ausdruck) beim Vorstand hinterlegt.
Dieses gilt auch für die vergangenen Jahre. Wir bitten Euch deshalb die jährliche Abgabe zu prüfen und ggf. für die versehentlich vergessenen Jahre unverzüglich nachzuholen.
Der Vorstand
Änderungen im Waffenrecht
Erlaubnisfreie Waffen (CO2-Pistolen, Schreckschusswaffen, Airsoft ab 0,5 Joule, ...) müssen ungeladen in einem verschlossenen Behältnis aufbewahrt werden. Ebenso die dazugehörige Munition. Wer dies nicht tut, könnte bei einer Kontrolle auch seine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen verlieren.
Bei der vorübergehenden Aufbewahrung von Waffen außerhalb der Wohnung kann man ein (nicht mehr) wesentliches Teil der Waffe mit sich führen und so die Waffe unbrauchbar zu machen.
Wesentliche Teile einer Schusswaffe (z.B. Wechselsystem) erhöhen nicht die gezählte Anzahl der Waffen im Sicherheitsbehältnis, wenn man die einzelnen Teile nicht zu einer Schusswaffe zusammenbauen kann.